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Datum: 23.01.2025
Uhrzeit: 09:00
Vergewaltigung u.a.
Landgericht Konstanz
- 4. Strafkammer -
Strafsache gegen
- HAFT -
1 Erwachsenen
wegen Vergewaltigung u.a.
T e r m i n s n a c h r i c h t
1. Termin zur Hauptverhandlung wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer / Etage / Gebäude
Donnerstag, 23.01.2025 09:00 Uhr Sitzungssaal 1.60, EG, Schwurgerichtssaal Anbau
Untere Laube 27
2. Hierzu werden geladen:
a) Zeugen: ./.
b) Sachverständige: ./.
c) Dolmetscher: ./.
3. Tatvorwurf:
Der inzwischen 39-jährige deutsche Angeklagte wurde am 12.04.2024 von der großen Jugendkammer des Landgerichts Konstanz wegen
Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind in Tateinheit mit Sich-Verschaffen
kinderpornografischer Inhalte, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind in Tateinheit mit
Sich-Verschaffen kinderpornografischer Inhalte in drei tatmehrheitlichen Fällen und wegen Sich-Verschaffens kinderpornografischer
Inhalte in zwei tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Zudem wurde seine Unterbringung in
der Sicherungsverwahrung angeordnet. Hintergrund der Verurteilung war, dass der Angeklagte von seinem Wohnort Hilzingen aus über das
Internet mit einem 13-jährigen Mädchen aus Bayern und mit einem 12-jährigen Mädchen aus Rheinland-Pfalz Kontakt
aufgenommen und diese dazu veranlasst hat, ihm Nacktbilder bzw. Videoaufnahmen von sexuellen Handlungen, die eines der Mädchen an sich
vornehmen sollte, zu übersenden. Mit einem der Mädchen soll er sich auch persönlich getroffen und diese anlässlich des
Treffens geküsst haben. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18.09.2024 zwei der
verhängten Einzelstrafen sowie in der Konsequenz auch die Gesamtstrafe aufgehoben, da zwischen Verkündung des Urteils und der
Entscheidung über die Revision die Mindeststrafe für die kinderpornographischen Delikte (zwei der verurteilten Taten) durch den
Gesetzgeber von einem Jahr auf drei Monate reduziert worden war. Im Übrigen hat das Urteil aber in allen Punkten Rechtskraft erlangt.
Dies bedeutet, dass nunmehr nur noch zwei neue Einzelstrafen und eine neue Gesamtstrafe festzusetzen sind.
4. Hiervon erhalten Sie Nachricht.
Der Vorsitzende:
Hornstein
Vors. Richter am Landgericht