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Bewährungshilfe
Bewährungshilfe ist eine Form der ambulanten Straffälligenhilfe, in der der Staat die Mitverantwortung für die Wiedereingliederung straffällig gewordener Bürgerinnen und Bürger (der sog. Probanden) übernimmt.
Zu den Aufgaben der Bewährungshilfe gehören zunächst Beratung und Betreuung zu allen die Resozialisierung betreffenden Fragen und Problemen; andererseits aber auch Überwachung und Kontrolle der gerichtlich erteilten Auflagen und Weisungen. Das zuständige Strafgericht wird über den Bewährungsverlauf unterrichtet.
Die hauptamtlichen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sind Mitarbeiter der Justiz. Organisatorisch und dienstrechtlich sind sie den Landgerichten zugeordnet. Sie haben einen Diplomstudiengang der Fachrichtung Sozialarbeit / Sozialpädagogik absolviert und die staatliche Anerkennung erlangt.
In Baden-Württemberg gibt es rund 245 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer, die im Durchschnitt jeweils ca. 85 Probandinnen und Probanden betreuen.
Ausführlichere Informationen über die Aufgaben und Möglichkeiten der Bewährungshilfe finden sie auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Bewährungshilfe in Baden-Württemberg.
Im Landgerichtsbezirk Konstanz gibt es drei Dienststellen der Bewährungshilfe.
Nähere Informationen (Anschriften der Bewährungshelfer, Sprechzeiten und Telefonnummern) finden Sie unter nachfolgenden Links:
Bewährungshilfe Außenstelle Konstanz
Bewährungshilfe Außenstelle Singen
Bewährungshilfe Sprechstelle Villingen-Schwenningen