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Apostillen Legalisationen

Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.

 


Apostille/Vorbeglaubigung wird hier erteilt für Dokumente der:

  • Amtsgerichte (u. a. Nachlassgericht, Familiengericht) in unserem Landgerichtsbezirk
  • Notare / frühere Notariate in unserem Landgerichtsbezirk
  • Übersetzer (nur für Übersetzer, die beim Landgericht Konstanz beeidigt worden sind) 
    Diese finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de
    Beim Landgericht können Sie keine Dokumente übersetzen lassen!


Dokument bitte im Original mit Antragsformular einreichen

Antragsformular (Word-Dokument)

Antragsformular (pdf)

 

Bearbeitungszeit:           

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Wir haften nicht für auf dem Postweg verloren gegangene Dokumente!
Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Dokumente selbst wieder abzuholen.
Wenn Sie den Postversand (einfach oder mit Einschreiben) wählen, erfolgt der Versand auf Ihr eigenes Risiko. 

Persönliche Abgabe und Abholung:
An der Infothek im Nebengebäude Schützenstraße 8, 78462 Konstanz

Postadresse:
Landgericht Konstanz
- Apostillen/Vorbeglaubigungen –
Untere Laube 27
78462 Konstanz

Sprechzeiten Infothek:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr (Tel.: 07531/280-1119)



Folgende Behörden sind für die Erteilung von Apostillen/Vorbeglaubigungen der übrigen Dokumente zuständig:  

Regierungspräsidium Freiburg/Tübingen:
(Referat 15, Schwendistraße 12, 79102 Freiburg)

für Dokumente:

  • der Standesämter (z.B. Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse sowie Bescheinigungen über Namensänderung oder Namensführung)
  • der Stadtverwaltungen, Rathäuser, Bürgermeisterämter (z. B. Aufenthaltsbescheinigungen, Meldebescheinigung etc.)
  • der Finanzämter
  • der Jugendämter
  • der Gesundheitsämter
  • des Veterinäramtes
  • der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer


Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Stuttgart
(Thouretstraße 6, 70173 Stuttgart)

  • Zeugnisse baden-württembergischer Schulen


Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
(Königstraße 46, 70173 Stuttgart)

  • Zeugnisse aus dem Universitäts- bzw. Hochschulbereich


Bundesamt für Justiz
(Referat IV 2, 53094 Bonn)

  • Polizeiliche Führungszeugnisse



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