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Apostillen Legalisationen
Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
Wir sind ausschließlich zuständig für Dokumente der Gerichte und Notare unseres Landgerichtsbezirks (Donaueschingen, Singen, Villingen-Schwenningen, Meersburg, Überlingen, Radolfzell, Konstanz, Stockach).
Übersetzungen:
Apostillen/Überbeglaubigungen können nur für Übersetzer erteilt werden, die beim Landgericht Konstanz beeidigt
sind.
Diese finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de
Es werden keine Termine vergeben!
Bearbeitungszeit:
ca. 1 Woche
Wir haften nicht für auf dem Postweg verloren gegangene Dokumente!
Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Dokumente selbst wieder abzuholen. Wenn Sie den Postversand (einfach oder mit Einschreiben)
wählen, erfolgt der Versand auf Ihr eigenes Risiko.
Gebühren (Sie erhalten eine Rechnung - Barzahlungen sind nicht
möglich):
25,- Euro pro Apostille/Überbegl. für Notar/-in oder
Gerichtsperson
40,- Euro pro Bestätigung eines Übersetzers/-in mit Apostille/Überbegl.
Unterlagen/Dokument bitte im Original mit Antragsformular einreichen!
Antragsformular (Word-Dokument)
Postadresse:
Landgericht Konstanz
- Apostillen/Überbeglaubigungen –
Untere Laube 27
78462 Konstanz
Persönliche Abgabe:
An der Infothek im Erdgeschoss des Hauptgebäudes
Sprechzeiten Infothek:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr (Tel.: 07531/280-1119)
Folgende Behörden sind für die Erteilung von Apostillen/Überbeglaubigungen der übrigen Dokumente zuständig:
Regierungspräsidium
Freiburg/Tübingen:
(Referat 15, Schwendistraße 12, 79102 Freiburg)
für Dokumente:
- der Standesämter (z.B. Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse sowie Bescheinigungen über Namensänderung oder Namensführung)
- der Stadtverwaltungen, Rathäuser, Bürgermeisterämter (z. B. Aufenthaltsbescheinigungen, Meldebescheinigung etc.)
- der Finanzämter
- der Jugendämter
- der Gesundheitsämter
- des Veterinäramtes
- Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
in Stuttgart
(Thouretstraße 6, 70173 Stuttgart)
- Zeugnisse baden-württembergischer Schulen
Ministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kunst Baden-Württemberg
(Königstraße 46, 70173 Stuttgart)
- Zeugnisse aus dem Universitäts- bzw. Hochschulbereich
Bundesamt für Justiz
(Referat IV 2, 53094 Bonn)
- Polizeiliche Führungszeugnisse
