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Pressestelle
Die Informationspflichten und -rechte nach § 4 des Landespressegesetzes werden grundsätzlich nur vom Pressereferenten oder dessen Vertreter wahrgenommen.
Pressemitteilungen und Auskünfte erhalten Sie über die
Pressereferenten
Frau Dr. Poenig
Vertreterin:
Frau Krüger
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