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Zuständigkeit

Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig.

 

Der Zuständigkeitsbereich des Gerichts erstreckt sich von der Schweizer Grenze bis weit in den Schwarzwald und umfasst die Bezirke von sieben Amtsgerichten

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und die im Landgerichtsbezirk ansässigen 15 Notare.

In Villingen-Schwenningen unterhält das Landgericht eine Außenstelle, in der auch Gerichtsverhandlungen durchgeführt werden.

Für die rund 590.000 Einwohner des Landgerichtsbezirks sind derzeit 35 Richterinnen und Richter mit rund 68 weiteren Mitarbeitern am Landgericht tätig. Es sind 7 Zivil-, 10 Straf- und 3 Kammern für Handelssachen eingerichtet.

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