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Rechtsreferendare

Alle Landgerichte in Baden-Württemberg sind gleichzeitig Ausbildungsgerichte für Rechtsreferendare. Die Landgerichte sind somit Außenstellen Landesjustizprüfungsamtes. Rechtsreferendare können hier ihre Ausbildung nach dem Hochschulstudium fortsetzen. Die Einstellung der Rechtsreferendare nimmt die Verwaltungsabteilung des zuständigen Oberlandesgerichtes vor. Anträge müssen dorthin gerichtet werden. Das Oberlandesgericht weist dann die Referendare/innen zum 01.04. und 01.10. des jeweiligen Jahres den Landgerichten nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel zu. 

Der Ausbildungsleiter bei dem jeweiligen Landgericht begleitet die Rechtsreferendare neben ihrer Ausbildung und teilt sie in der ersten Ausbildungsstation (Zivilstation) den Richtern am Landgericht oder an den zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichten zu, wo sie dann in der Regel eine Einzelausbildung (höchstens zwei Rechtsreferendare pro Richter) erhalten.

 

 

 

Ausbildung der Rechtsreferendare beim Landgericht Konstanz

 

1.    Allgemeines

 

Der Landgerichtsbezirk Konstanz bietet kleinere und mittelgroße Ausbildungsstellen mit persönlicher Atmosphäre, die Nähe zur Universität und eine lebenswerte Stadt am Bodensee in unmittelbarer Nähe der Alpen.

Zum Landgerichtsbezirk Konstanz gehören neben dem Landgericht die Amtsgerichte Konstanz, Überlingen, Stockach, Radolfzell, Singen, Donaueschingen und Villingen-Schwenningen. Im Landgerichtsbezirk Konstanz befinden sich weiter die Staatsanwaltschaft Konstanz, das Sozialgericht und die Außenkammern des Arbeitsgerichts Lörrach in Radolfzell und Villingen-Schwenningen. Daneben sind im Bezirk zahlreiche Rechtsanwaltskanzleien, vorwiegend kleiner und mittlerer Größe, ansässig.

Im juristischen Vorbereitungsdienst können beim Landgericht Konstanz derzeit pro Einstellungstermin (April und Oktober) bis zu 35 Referendarinnen und Referendare ausgebildet werden. Sie werden von dem Ausbildungsleiter, Herrn Jochem, der die Ausbildung leitet und organisiert und von Frau Eberhard und Frau Horch, die für die Verwaltung zuständig sind (Einstellungstermin April: zuständig ist Frau Horch; Einstellungstermin Oktober: zuständig ist Frau Eberhard), betreut.

Sie erreichen Herrn Jochem telefonisch unter der Nummer 07531/35 98 - 813 oder per E-Mail unter der Adresse: Referendariat@lgkonstanz.justiz.bwl.de.

Frau Eberhard ist telefonisch unter der Nummer 07531/35 98 - 307 und per E-Mail unter der Adresse: Referendariat@lgkonstanz.justiz.bwl.de  erreichbar.

Frau Horch ist telefonisch unter der Nummer 07531/35 98 - 308 und per E-Mail unter der Adresse: Referendariat@lgkonstanz.justiz.bwl.de erreichbar.

2.    Zuweisung zu den Stationsausbildern:

 

       a) Pflichtstationen in Zivilsachen und Strafsachen

In der Zivilstation werden die Referendarinnen und Referendare den Richterinnen und Richtern der Zivilkammern des Landgerichts Konstanz oder den mit Zivilsachen befassten Richterinnen und Richtern der Amtsgerichte des Bezirks zugewiesen. In der Strafstation kann die Ausbildung entweder bei einem Richter oder bei der Staatsanwaltschaft erfolgen. Zuweisungswünsche zu auswärtigen Amtsgerichten und in der Strafstation werden soweit möglich berücksichtigt.

 

b) Pflichtstationen Rechtsanwalt I und II und Wahlstation

In den beiden Rechtsanwaltsstationen und in der Wahlstation erfolgt die Zuweisung zu den Einzelausbildern auf entsprechenden Antrag der Referendarinnen und Referendare durch das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Sie erreichen den zuständigen Ausbildungsleiter beim Oberlandesgericht, Herrn Richter am Oberlandesgericht Kuyru, unter der Tel.-Nr.: 0721/926-2074 oder unter der E-Mail-Adresse: Abdullatif.Kuyru@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de

 

Sachbearbeiterin für Referendarangelegenheiten beim Oberlandesgericht Karlsruhe ist Frau Sorg, die sie unter der Tel.-Nr. 0721/926-3488 oder unter der E-Mail-Adresse: Sorg@OlgKarlsruhe.justiz.bwl.de erreichen.

 

c) Pflichtstation Verwaltung

In der Verwaltungsstation werden die Referendare den Einzelausbildern durch das Regierungspräsidium Freiburg zugewiesen. Zuständig ist hier Frau Anna Winkler, die sie telefonisch unter 0761/208-1135 oder per E-Mail unter Anna.Winkler@rpf.bwl.de erreichen.

 

Sachbearbeiterin ist Frau Wuillemier, Tel.-Nr.: 0761/208-1104, E-Mail:   Ulrike.Wuillemier@rpf.bwl.de 

 

Auch für die Verwaltungsstation können Sie Zuweisungswünsche äußern, die im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden.

 

3.    Arbeitsgemeinschaften / Klausurenkurs / Bibliothek

 

Die die praktische Ausbildung begleitenden Einführungslehrgänge und der praxisbezogene Unterricht werden beim Landgericht Konstanz in Arbeitsgemeinschaften mit 13 bis 22 Teilnehmern abgehalten. Der Unterricht findet in den Schulungsräumen im EG und 1. OG des Hauptgebäudes Untere Laube 27 statt. Alle Schulungsräume sind mit WLAN und moderner IT ausgestattet. Die Schulungsräume werden ergänzt durch einen Aufenthaltsraum, der für Pausen oder Lerngruppen genutzt werden kann und in dem Sie aktuelle Informationen rund um das Referendariat finden. 

 

Neben den Klausuren, die in den Arbeitsgemeinschaften geschrieben werden, findet beim Landgericht Konstanz zur Examensvorbereitung ein Klausurenkurs statt. Die Teilnahme ist freiwillig. Angeboten werden bis zu 12 zusätzliche Übungsklausen pro Jahr, die unter examensmäßigen Bedingungen geschrieben und bewertet und jeweils in einem gesonderten Termin eingehend besprochen werden.

 

Den Referendarinnen und Referendaren stehen die Bibliotheken des Landgerichts Konstanz sowie eine eigene Referendarbibliothek mit der gängigen Ausbildungsliteratur für Referendar zur Benutzung offen. Daneben können die Referendarinnen und Referendare kostenlos die Bibliothek der Universität Konstanz nutzen, die durch Ausstattung, Öffnungszeiten und Lage besticht.

 

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