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Dienstzeiten
Sprechzeiten
Mo., Di., Do.: 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Mi. und Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr
Ein Bereitschaftsdienst ist beim Landgericht nicht eingerichtet. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie sich in Notfällen an den Bereitschaftsdienst des zuständigen Amtsgerichts wenden.