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Medieninformation
Datum: 10.08.2023
Kurzbeschreibung:
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat gegen den Beschluss der zuständigen Strafkammer vom 09.08.2023 (Außervollzugsetzung des gegen Robert S. bestehenden Haftbefehls; auf die Medieninformation vom 09.08.2023 wird Bezug genommen) Beschwerde eingelegt und hierbei beantragt, den Angeschuldigten Robert S. bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde durch das Beschwerdegericht (OLG Karlsruhe) nicht aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Dem Antrag, den Angeschuldigten Robert S. bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde nicht aus der Untersuchungshaft zu entlassen, hat die Kammer mit heutigem Beschluss stattgegeben. Die Akten werden nunmehr dem zuständigen Beschwerdegericht (OLG Karlsruhe) zur Entscheidung über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen den Beschluss vom 09.08.2023 vorgelegt.
Bis zu einer Entscheidung des Beschwerdegerichts verbleibt Robert S. aufgrund des heutigen Kammerbeschlusses in Untersuchungshaft.
Gegen die heutige Entscheidung steht dem Angeschuldigten Robert S. ebenfalls ein Rechtsmittel zu.
gez. Karoline Krüger
stv. Pressesprecherin