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Medieninformation zu Schockanrufen

Datum: 27.09.2024

Kurzbeschreibung: 


 
 
LANDGERICHT KONSTANZ
PRESSESPRECHERIN

 
MEDIENINFORMATION vom 29.09.2024
 
 
 

 
Gerichte im Fokus von Schockanrufern

 

In den letzten Monaten kam es leider vermehrt zu Betrugsfällen am Telefon mit sogenannten Schockanrufen, bei denen als Ort der Übergabe einer Kautionsleistung Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Konstanz gewählt wurden. 

 

So konnte allein im Monat September durch aufmerksame Gerichtsmitarbeiter sowohl am Amtsgericht Singen als auch am Amtsgericht Villingen-Schwenningen in zwei Fällen die jeweils im Rahmen eines sogenannten Enkeltricks geforderte Übergabe größerer Bargeldsummen vereitelt werden.

 

Das Landgericht weist die Bevölkerung nachdrücklich darauf hin, dass die Gerichte niemals Personen telefonisch auffordern, Bargeld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände an einen angeblichen Gerichtsmitarbeiter oder sonstigen Befugten zu übergeben.

 

gez. Dr. Mirja Poenig

Pressesprecherin

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