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Datum: 02.04.2026

Uhrzeit: 09:00

unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge

Landgericht Konstanz
- 2. Strafkammer -

Strafsache gegen

1 Erwachsenen

wegen Vorwurfs des unerl. bewaffneten Handeltreibens mit BtM in nicht geringer Menge


T e r m i n s n a c h r i c h t

1. Termin zur Hauptverhandlung wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer / Etage / Gebäude


Donnerstag, 02.04.2026 09:00 Uhr Sitzungssaal 1.60, EG, Schwurgerichtssaal Anbau
Untere Laube 27

Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer / Etage / Gebäude / Ort


Dienstag, 14.04.2026 09:00 Uhr Sitzungssaal 1.60, EG, Schwurgerichtssaal Anbau
Untere Laube 27

2. Hierzu werden geladen:
a) Zeugen: 4   
b) Sachverständige: 1
c) Dolmetscher: ./.

3. Tatort: Villingen-Schwenningen
Tatzeit: 13.09.2022 und 01.08.2025

Tatvorwurf:
Dem heute 24-jährigen deutschen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Er soll im September 2022 und im August 2025 größere Mengen Betäubungsmittel zum gewinnbringenden Verkauf aufbewahrt haben. In der Nähe der Betäubungsmittel soll er zudem einmal eine halbautomatische Kleinkaliberpistole mit Magazinen und Patronen und einmal ein Springmesser und ein Reizstoffsprühgerät aufbewahrt haben.
Da nicht auszuschließen ist, dass er die Betäubungsmittel bereits vor seinem 21. Geburtstag besessen hat, ist für das Verfahren die Jugendkammer zuständig.

In der mündlichen Verhandlung wird ein psychiatrischer Sachverständiger ein Gutachten zu der Frage erstatten, ob der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden muss.

4. Hiervon erhalten Sie Nachricht.

Der Vorsitzende:

Dospil
Vors. Richter am Landgericht

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