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Datum: 23.06.2026

Uhrzeit: 09:00

gemeinschaftlicher besonders schwerer Raub

Landgericht Konstanz 

- 2. Strafkammer -                       - HAFT -

Strafsache gegen

6 Heranwachsende

Wegen Vorwurfs des gemeinschaftlichen besonders schweren Raubes u. a.

T e r m i n s n a c h r i c h t

1. Termin zur Hauptverhandlung (nachgezogene Sitzung) wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer / Etage / Gebäude


Dienstag, 23.06.2026 09:00 Uhr Sitzungssaal 1.60, EG, Schwurgerichtssaal Anbau
Untere Laube 27

Termine zur Fortsetzung der Hauptverhandlung werden bestimmt auf:
Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer / Etage / Gebäude / Ort


Mittwoch, 24.06.2026 09:00 Uhr Sitzungssaal 1.60, EG, Schwurgerichtssaal Anbau
Untere Laube 27

Mittwoch, 15.07.2026 09:00 Uhr Sitzungssaal 1.60, EG, Schwurgerichtssaal Anbau
Untere Laube 27

Dienstag, 28.07.2026 09:00 Uhr Sitzungssaal 1.60, EG, Schwurgerichtssaal Anbau
Untere Laube 27

Donnerstag, 30.07.2026 09:00 Uhr Sitzungssaal 1.60, EG, Schwurgerichtssaal Anbau
Untere Laube 27

2. Hierzu werden geladen:
a) Zeugen: 5
b) Sachverständige: 1
c) Dolmetscher: ./.

3. Tatzeit: 02.10.2025
Tatort: Villingen-Schwenningen
Tatvorwurf: Den vier männlichen Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit, die zur Tatzeit 19 bzw. 20 Jahre alt waren, wird vorgeworfen, zusammen mit einem weiteren Mittäter in der Nacht zum 02.10.2025 in Villingen-Schwenningen bei der St.-Konrad-Kirche in der Pfaffenweilerstraße einen 24-Jährigen ausgeraubt zu haben. Zur Tatausführung sollen die Angeklagten eine Eisenstange eingesetzt haben. Außerdem sollen sie den Geschädigten geschlagen und getreten haben. Im Anschluss an die Tat sollen zwei der Täter den Geschädigten in einen Pkw gezerrt und in einen Wald gebracht haben. Zwei der Täter und ein weiterer Mittäter sollen in die Wohnung des Geschädigten eingebrochen und dort Betäubungsmittel und eine Spielekonsole mitgenommen haben. Anschließend sollen die Täter den Geschädigten vor einem Pfadfinderheim in Villingen-Schwenningen abgeladen und den Rettungsdienst verständigt haben.

Der Geschädigte soll durch die Tat u.a. ein offenes Schädelhirntrauma, einen Bruch der Schädelkapsel vorne rechts, einen Bruch der Nasenscheidewand, Einblutungen in die Nasennebenhöhlen und eine Kontusionsblutung hinter dem linken Felsenbein erlitten haben.
Den beiden weiblichen Angeklagten wird vorgeworfen, die bei der Tat eingesetzten Fahrzeuge gesteuert und dadurch den Angeklagten Beihilfe geleistet zu haben.

In der Hauptverhandlung wird ein psychiatrischer Sachverständiger Gutachten zu der Frage erstatten, ob gegebenenfalls die Unterbringung der männlichen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt erforderlich ist.

4. Hiervon erhalten Sie Nachricht.

Der Vorsitzende:
Dospil
Vors. Richter am Landgericht

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