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Neuer Strafkammervorsitzender am Landgericht

Datum: 31.03.2022

Kurzbeschreibung: 

MEDIENINFORMATION 31. März 2022



Neuer Strafkammervorsitzender am Landgericht

Auf Vorschlag der Justizministerin Marion Gentges hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann Herrn Tasso Bonath zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt. Landgerichtspräsident Christoph Reichert übergab dem frischgebackenen Vorsitzenden am 29. März 2022 die Urkunde.

Herr Bonath folgt damit auf Dr. Marc Gerster, der bereits Ende November zum neuen Direktor des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen ernannt wurde. Er wird nach dem heutigen Beschluss des Präsidiums den Vorsitz der 1. Großen Strafkammer, der 5. Strafkammer (Berufungskammer) und der 7. Strafkammer (Berufungen in Jugendsachen) übernehmen.

Tasso Bonath begann seine Laufbahn in der Justiz im Jahr 2002 beim Landgericht Konstanz und war seither an den Amtsgerichten Singen, Donaueschingen, Villingen-Schwenningen und Konstanz sowie bei der Staatsanwaltschaft Konstanz tätig. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit als Richter am Amtsgericht Singen wechselte Herr Bonath im Jahr 2014 an das Landgericht Konstanz, wo er seither Mitglied mehrerer Strafkammern war. Unterbrochen wurde diese Tätigkeit von einer neunmonatigen Abordnung im Jahr 2018 an einen Strafsenat beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Nachdem er diese erfolgreich absolviert hatte, kehrte er wieder an das Landgericht Konstanz zurück.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit Herrn Bonath einen neuen Vorsitzenden mit ausgezeichneten Rechtskenntnissen bekommen, der auf eine langjährige Erfahrung in den Strafkammern des Landgerichts zurückblicken kann,“ sagte Landgerichtspräsident Christoph Reichert im Rahmen der Urkundenübergabe. Nach der durch die Stellenausschreibung bedingten Vakanz von einigen Monaten gebe es für Bonath viel zu tun. „Langweilig wird Ihnen bestimmt nicht,“ ergänzte Reichert.

gez. Dr. Mirja Poenig
Richterin am Landgericht



Erläuterung:

Beim Landgericht Konstanz gibt es drei große Strafkammern (einschließlich Schwurgericht), an denen erstinstanzliche Strafsachen (meist schwere Verbrechen) verhandelt werden, sowie drei kleine Strafkammern, an denen Berufungen gegen Urteile der Strafrichter an den Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk verhandelt werden. Darüber hinaus gibt es eine große Jugendkammer (für erstinstanzliche Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende sowie Jugendschutzsachen), eine kleine Jugendkammer (für Berufungen gegen Urteile der Jugendrichter an den Amtsgerichten im Bezirk) und eine Strafvollstreckungskammer. Als Richter am Landgericht ist man als Beisitzer in einer oder mehreren Straf- oder Zivilkammern tätig. Wird man zum Vorsitzenden Richter am Landgericht befördert, übernimmt man den Vorsitz einer oder mehrerer Straf- oder Zivilkammern. Eine erfolgreiche Abordnung an das Oberlandesgericht ist in Baden-Württemberg in der Regel Voraussetzung für eine Bewerbung für ein Beförderungsamt der Besoldungsgruppe R 2 und höher.

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